Rechtsprechung
   OVG Saarland, 26.02.2010 - 2 B 511/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,4955
OVG Saarland, 26.02.2010 - 2 B 511/09 (https://dejure.org/2010,4955)
OVG Saarland, Entscheidung vom 26.02.2010 - 2 B 511/09 (https://dejure.org/2010,4955)
OVG Saarland, Entscheidung vom 26. Februar 2010 - 2 B 511/09 (https://dejure.org/2010,4955)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,4955) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Risikoschwangerschaft als Abschiebungshindernis bei familiärem Zusammenleben mit Ehefrau und Tochter; Vorwirkungen der Schutzpflichten des Art.6 GG bei Risikoschwangerschaften i.R.d. Beurteilung des Vorliegens von Abschiebungshindernissen; Zumutbarkeit einer Abschiebung ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    GG Art. 6, MuSchG § 6 Abs. 1, VwGO § 123 Abs. 1, AufenthG § 60a Abs. 2 S. 1
    Schutz von Ehe und Familie, Schwangerschaft, Risikoschwangerschaft, Vorwirkung, vorläufiger Rechtsschutz, Duldung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Risikoschwangerschaft als Abschiebungshindernis bei familiärem Zusammenleben mit Ehefrau und Tochter; Vorwirkungen der Schutzpflichten des Art.6 GG bei Risikoschwangerschaften i.R.d. Beurteilung des Vorliegens von Abschiebungshindernissen; Zumutbarkeit einer Abschiebung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 1480
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (8)

  • VG Saarlouis, 02.12.2009 - 10 L 1955/09

    Verstoss gegen die Visumspflicht, Nachholung des Sichtvermerkverfahrens,

    Auszug aus OVG Saarland, 26.02.2010 - 2 B 511/09
    Unter entsprechender Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 2. Dezember 2009 - 10 L 1955/09 - wird der Antragsgegner im Wege einstweiliger Anordnung vorläufig verpflichtet, bis zum Ablauf von 8 Wochen nach dem Ende der Schwangerschaft der Antragstellerin zu 2. von Maßnahmen zur zwangsweisen Beendigung des Aufenthaltes des Antragstellers zu 1. in der Bundesrepublik Deutschland abzusehen.

    "den Antragsgegner unter Abänderung des Beschlusses des VG des Saarlandes - 10 L 1955/09 - vom 2.12.2009 zu verpflichten, vorläufig von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen gegen den Antragsteller zu 1. Abstand zu nehmen.".

  • BVerfG, 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Gewährung von

    Auszug aus OVG Saarland, 26.02.2010 - 2 B 511/09
    z.B. BVerfG, Beschlüsse vom 30.1.2002 - 2 BvR 231/00 - zitiert nach Juris, und vom 23.1.2006 - 2 BvR 1935/05 - NVwZ 2006, 682,.
  • BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 231/00

    Zur Frage aufenthaltsrechtlicher Schutzwirkungen aus GG Art 6 Abs 1 u 2 zugunsten

    Auszug aus OVG Saarland, 26.02.2010 - 2 B 511/09
    z.B. BVerfG, Beschlüsse vom 30.1.2002 - 2 BvR 231/00 - zitiert nach Juris, und vom 23.1.2006 - 2 BvR 1935/05 - NVwZ 2006, 682,.
  • OVG Sachsen, 25.01.2006 - 3 BS 274/05

    Abschiebung, rechtliches Abschiebungshindernis, Risikoschwangerschaft,

    Auszug aus OVG Saarland, 26.02.2010 - 2 B 511/09
    in diesem Zusammenhang OVG des Saarlandes, Beschluss vom 24.4.2008 - 2 B 199/08 - OVG Bautzen, Beschluss vom 25.1.2006 - 3 BS 274/05 -, zitiert nach Juris; OVG Magdeburg, Beschluss vom 15.4.2008 - 2 M 84/08 -, zitiert nach Juris.
  • OVG Saarland, 24.04.2008 - 2 B 199/08

    Abschiebung trotz Heiratsabsicht des Ausländers und Schwangerschaft der deutschen

    Auszug aus OVG Saarland, 26.02.2010 - 2 B 511/09
    in diesem Zusammenhang OVG des Saarlandes, Beschluss vom 24.4.2008 - 2 B 199/08 - OVG Bautzen, Beschluss vom 25.1.2006 - 3 BS 274/05 -, zitiert nach Juris; OVG Magdeburg, Beschluss vom 15.4.2008 - 2 M 84/08 -, zitiert nach Juris.
  • OVG Saarland, 30.01.2009 - 1 B 315/08

    Kein Gemeingebrauch, sondern Sondernutzung bei Inanspruchnahme einer Straße durch

    Auszug aus OVG Saarland, 26.02.2010 - 2 B 511/09
    Beschluss vom 27.2.2009 - 2 B 469/08 - unter Bezugnahme auf VG des Saarlandes, Beschluss vom 30.1.2009 - 1 B 315/08 -.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.04.2008 - 2 M 84/08

    Aussetzung der Abschiebung bei Risikoschwangerschaft der deutschen

    Auszug aus OVG Saarland, 26.02.2010 - 2 B 511/09
    in diesem Zusammenhang OVG des Saarlandes, Beschluss vom 24.4.2008 - 2 B 199/08 - OVG Bautzen, Beschluss vom 25.1.2006 - 3 BS 274/05 -, zitiert nach Juris; OVG Magdeburg, Beschluss vom 15.4.2008 - 2 M 84/08 -, zitiert nach Juris.
  • OVG Saarland, 27.02.2009 - 2 B 469/08

    Aufenthaltserlaubnis für Ehegattennachzug zu einem niederlassungsberechtigten

    Auszug aus OVG Saarland, 26.02.2010 - 2 B 511/09
    Beschluss vom 27.2.2009 - 2 B 469/08 - unter Bezugnahme auf VG des Saarlandes, Beschluss vom 30.1.2009 - 1 B 315/08 -.
  • VG Saarlouis, 24.11.2015 - 6 L 429/15

    Einzelfälle des möglichen Anspruchs auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis;

    Dies muss in die ausländerrechtliche Würdigung angemessen einfließen (vgl. BVerfG-K, Beschluss vom 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04-, juris-Rz. 20 ff.; vgl. auch BVerfG-K, Beschluss vom 30.01.2002 - 2 BvR 231/00 -, juris-Rz. 25, m.w.N.; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 26.02.2010 - 2 B 511/09 -, juris-Rz. 21 ff., 32 f.).
  • OVG Saarland, 02.05.2012 - 2 B 47/12

    Abschiebungsschutz für türkischen Staatsangehörigen - Nachholung eines

    Daraufhin gab der Senat der Beschwerde mit Beschluss vom 26.2.2010 - 2 B 511/09 - statt und verpflichtete den Antragsgegner, bis zum Ablauf von 8 Wochen nach dem Ende der Schwangerschaft von Maßnahmen zur zwangsweisen Beendigung des Aufenthalts des Antragstellers abzusehen.

    Wie der Senat bereits in seiner vorgehenden Beschwerdeentscheidung vom 26.2.2010 - 2 B 511/09 - ausgeführt hat, führt nämlich eine Abschiebung oder freiwillige Ausreise nicht zwangsläufig zu einer dauerhaften Trennung von der Familie, wenn es den Familienangehörigen möglich und zumutbar ist, zur Vermeidung einer Trennung mit ihm in ihr gemeinsames Heimatland zurückzukehren oder ihm nachzufolgen.

    Der Umstand, dass die Familienangehörigen über aufenthaltsrechtliche Titel verfügen, steht Rückkehrhindernissen wie einer Asylanerkennung oder einem Abschiebungsverbot gemäß § 60 I AufenthG nicht gleich(stRspr des Senats, vgl. etwa Beschluss vom 19.12.2011 - 2 B 405/11 - und vom 26.2.2010 - 2 B 511/09 -).

  • OVG Saarland, 29.06.2016 - 2 B 164/16

    Nachholung des Visumsverfahrens bei einer Risikoschwangerschaft

    Denn die Gefahr, dass die werdende Mutter unter diesen Umständen durch eine abschiebungsbedingte Trennung Belastungen ausgesetzt ist, die die Leibesfrucht gefährden, ist ungleich höher als bei einer vorübergehenden Trennung während einer normal verlaufenden Schwangerschaft.(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 26.2.2010 - 2 B 511/09 - (juris) und vom 24.4.2008 - 2 B 199/08 - sowie OVG Sachsen, Beschluss vom 25.1.2006 - 3 BS 274/05 - (juris); OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15.4.2008 - 2 M 84/08 - (juris)).

    Vermag die wertentscheidende Grundsatznorm des Art. 6 GG im Fall des Vorliegens einer Risikoschwangerschaft danach bereits vor der Geburt des Kindes Vorwirkungen zugunsten des werdenden Vaters zu entfalten, die einer Abschiebung entgegenstehen,(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 26.2.2010 - 2 B 511/09 - (juris)) so gilt dies erst recht zu Gunsten der werdenden Mutter, hier der Antragstellerin.

    Der Senat sieht deshalb hier, anders als in den Fällen, in denen es um eine Aufenthaltsbeendigung des Kindesvaters ging,(Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 26.2.2010 - 2 B 511/09 -, sowie OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21.7.2011 - OVG 12 S 41.11 - (juris)) keine Veranlassung, die gebotene einstweilige Verpflichtung, von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen gegenüber der Antragstellerin abzusehen, hinsichtlich ihrer Dauer auf die Zeit der Schwangerschaft zuzüglich eines in Anlehnung an § 6 Abs. 1 MuSchG bestimmten Zeitraums von 8 Wochen nach der Geburt zu begrenzen.

  • VG Oldenburg, 29.01.2013 - 11 B 37/13

    Kein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 28 Abs. 1 S. 1 Nr.

    Das auf den Aspekt des Gesundheitsschutzes begründete Abschiebungshindernis besteht nach der Geburt des Kindes bis zum Ablauf der Mutterschutzfrist nach § 6 Abs. 1 MuSchG (vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 26. Februar 2010 - 2 B 511/09 -, juris Rn. 35; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Juli 2011 - OVG 12 S 41.11 - juris).
  • VG Saarlouis, 28.04.2014 - 6 L 465/14

    Abschiebung eines Ausländers; Relevanz der Risikoschwangerschaft der deutschen

    dazu auch BVerwG, Urteil vom 04.06.1997, 1 C 9.95, BVerwGE 105, 35; ferner OVG des Saarlandes, Beschluss vom 26.02.2010, 2 B 511/09.

    2 B 511/09, und vom 24.04.2008, 2 B 199/08; ebenso OVG Lüneburg, Beschluss vom 29.06.2010, 8 ME 159/10, zitiert nach juris, sowie OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15.04.2008, 2 M 84/08, AuAS 2008, 137, m. w. N.

    OVG des Saarlandes, Beschluss vom 26.02.2010, 2 B 511/09, m.w.N.; ferner OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15.04.2008, 2 M 84/08, a. a. O., sowie Sächsisches OVG, Beschluss vom 25.01.2006, 3 BS 274/05, NVwZ 2006, 613.

  • OVG Saarland, 08.01.2019 - 2 B 342/18

    Abschiebung eines werdenden Vaters; Risikoschwangerschaft; Schutz der Familie

    Sowohl mit dem verfassungsrechtlichen Schutz von Ehe und Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG und ebenso mit Art. 8 Abs. 1 EMRK ist es grundsätzlich vereinbar, den Ausländer auf die Einholung des erforderlichen Visums zu verweisen.(vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 10.5.2008- 2 BvR 588/08 -, juris) Der mit der Durchführung des Visumverfahrens üblicherweise einhergehende Zeitablauf ist von demjenigen, der die Einreise in die Bundesrepublik begehrt, regelmäßig hinzunehmen.(vgl. Beschluss des Senats vom 26.2.2010 - 2 B 511/09 -, juris) Dies gilt vor allem vor dem Hintergrund, dass die vorherige Durchführung eines Visumverfahrens wichtigen öffentlichen Sicherheitsinteressen dient.(vgl. BayVGH, Beschluss vom 21.2.2013 - 10 CS 12.2679 -, juris) Sie soll gewährleisten, dass die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug vor der Einreise geprüft werden können, um die Zuwanderung von Personen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, von vornherein zu verhindern.

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist anknüpfend an die vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Grundsätze anerkannt, dass die Schutzpflichten aus Art. 6 GG, die prinzipiell erst ab der Geburt eines Kindes einsetzen, in besonders gelagerten Ausnahmefällen Vorwirkungen mit der Folge entfalten können, dass die beabsichtigte Abschiebung auch eines werdenden Vaters unzumutbar sein kann(vgl. Beschluss vom des Senats vom 26.2.2010 - 2 B 511/09 - mit weiteren Nachweisen, juris).

  • OVG Saarland, 14.02.2018 - 2 B 734/17

    Duldungsanspruch Familienangehöriger im Falle der Untersagung

    Unerheblich ist es ferner, wenn die gebotene Betreuung und Erziehung des Kindes auch von anderen Personen, zum Beispiel von der Mutter oder von Dritten erbracht werden kann, weil dadurch der spezifische Erziehungsbeitrag des Vaters nicht entbehrlich wird.(Vgl. nur OVG des Saarlandes, Beschluss vom 26.2.2010 - 2 B 511/09 -, juris, Rn. 21 ff.) Eine Verletzung von Art. 6 Abs. 1 GG liegt hingegen nicht vor, wenn die familiäre Lebensgemeinschaft zumutbar auch im gemeinsamen Herkunftsland geführt werden kann.
  • VG Saarlouis, 13.02.2012 - 10 L 56/12

    Einzelfall eines erfolglosen Eilrechtsschutzantrages auf Untersagung von

    OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 19.12.2011, 2 B 405/11, und vom 26.02.2010, 2 B 511/09.

    Auch besteht die besondere Belastungssituation durch die Risikoschwangerschaft der Ehefrau des Antragstellers, deretwegen die Verweisung des Antragstellers und seiner Ehefrau auf die Fortsetzung des familiären Zusammenlebens in der Türkei von dem Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in seinem zwischen den Beteiligten ergangenen Beschluss vom 26.02.2010, 2 B 511/09, seinerzeit als unzumutbar angesehen und der Antragsgegner dementsprechend unter Abänderung des Beschlusses der erkennenden Kammer vom 02.12.2009, 10 L 1955/09, vorläufig verpflichtet worden war, bis zum Ablauf von acht Wochen nach dem Ende der Schwangerschaft der Ehefrau des Antragstellers von Maßnahmen zur zwangsweisen Beendigung des Aufenthalts des Antragstellers in der Bundesrepublik Deutschland abzusehen, nach der bereits am 09.08.2010 erfolgten Geburt des Kindes nicht mehr.

  • VG Saarlouis, 25.06.2015 - 6 L 225/15

    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei in Frankreich als

    BVerfG-K, Beschluss vom 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04-, juris-Rz. 20 ff.; vgl. auch BVerfG-K, Beschluss vom 30.01.2002 - 2 BvR 231/00 -, juris-Rz. 25, m.w.N.; vgl. auch OVG des Saarlandes, Beschluss vom 26.02.2010 - 2 B 511/09 -, juris-Rz. 21 ff., 32 f.

    dazu BVerwG, Urteil vom 30.04.2009 - 1 C 3/08 -, juris-Rz. 18, m.w.N.; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 26.02.2010 - 2 B 511/09 -, juris-Rz. 26; vgl. im Übrigen auch Beschluss der Kammer vom 04.11.2014 - 6 K 1012/14 -, m.w.N.

  • VG Berlin, 09.12.2011 - 35 L 378.11

    Aus den Vorwirkungen von Art 6 Abs. 1 GG abgeleiteter Duldungsanspruch

    Zwar ist die (eheliche oder nichteheliche) Vaterschaft eines im Bundesgebiet lebenden Ausländers hinsichtlich des ungeborenen Kindes einer deutschen Staatsangehörigen grundsätzlich geeignet, einen Umstand darzustellen, der unter dem Gesichtspunkt des Schutzes der Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG und der Pflicht des Staates, sich gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG schützend und fördernd vor den nasciturus zu stellen, aufenthaltsrechtliche Vorwirkungen im Sinne eines (rechtlichen) Abschiebungshindernisses entfaltet (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 21. Juli 2011 - OVG 12 S 41.11 -, Rn. 3, und vom 30. März 2009 - OVG 12 S 28.09 -, Rn. 5; Sächsisches OVG, Beschlüsse vom 2. Oktober 2009 - 3 B 482/09 -, Rn. 4, vom 15. September 2006 - 3 BS 189/06 -, Rn. 2, und vom 25. Januar 2006 - 3 BS 274/05 -, Rn. 3; restriktiver Bayerischer VGH, Beschluss vom 1. Februar 2006 - 24 CE 06.265 -, Rn. 35; Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 29. Juni 2010 - 8 ME 159/10 -, Rn. 5, und vom 15. September 2008 - 10 ME 328/08 -, Rn. 11; OVG Saarland, Beschlüsse vom 26. Februar 2010 - 2 B 511/09 -, Rn. 24, und vom 24. April 2008 - 2 B 199/08 -, Rn. 22 f.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschlüsse vom 15. April 2008 - 2 M 84/08 -, Rn. 3, und vom 3. April 2006 - 2 M 82/06 -, Rn. 11 ff.; alle zit. nach juris).

    Liegen wie im Fall des Antragstellers keine besonderen Umständen vor, wie etwa eine Risikoschwangerschaft (vgl. zuletzt z.B. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Juli 2011, a.a.O.; OVG Saarland, Beschluss vom 26. Februar 2010, a.a.O.) oder eine besondere Hilfebedürftigkeit der werdenden Mutter aus anderen Gründen (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 2. Oktober 2009, a.a.O., Rn. 6), so kommt ein aus der Vorwirkung des Art. 6 Abs. 1 GG abgeleiteter Duldungsanspruch indes nur dann in Betracht, wenn sich bei der gebotenen Einzelfallabwägung die familiären Belange gegenüber den gegenläufigen öffentlichen Interessen durchsetzen.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.07.2011 - 12 S 41.11

    Abschiebungsschutz; bevorstehende Geburt des dritten Kindes;

  • VG Hannover, 17.01.2022 - 12 B 8/22

    Aufenthaltsrechtliche Vorwirkungen; Geburtstermin; Risikoschwangerschaft;

  • VG Würzburg, 29.10.2021 - W 10 K 19.448

    Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Abschiebung nach Nigeria mit

  • VG Saarlouis, 01.10.2013 - 10 K 639/12

    Erfordernis des Spracherwerbs bei Ehegattennachzug zu einem deutschen

  • VG Saarlouis, 07.05.2013 - 10 L 527/13

    Einzelfall eines erfolglosen Eilrechtsschutzantrages auf Untersagung von

  • OVG Saarland, 20.12.2010 - 2 B 323/10

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen, Sperrwirkung, Abschiebung,

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht